Seminar-Informationen

Die für die Gemeinden unverzichtbare Grundsteuer darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch bis 31.12.2024 anhand der Einheitswerte erhoben werden. Mit dem Grundsteuerreformgesetz treten völlig neue Regelungen und Bewertungsmethoden in Kraft. Den Finanzämtern und Gemeinden bleibt nur wenig Zeit, ihre Beschäftigten in die neuen Methoden einzuarbeiten und die Voraussetzungen für eine neue Steuererhebung ab 1.1.2025 zu schaffen. Zu überprüfen sind die Konsequenzen auf die Hebesätze der Gemeinden.

Das Seminar führt in die neuen Methoden des GrStRefG des Bundes anhand von Beispielen ein. Einbezogen werden auch die im Nachhinein ergangenen Änderungen an den Bewertungstabellen und Paragraphen sowie die koordinierten Anwendungserlasse der Länder. Relevant sind die Bewertungsmethoden für die Land- und Forstwirtschaft auch für solche Länder, die die Öffnungsklausel nutzen.

Schwerpunkte

–  Notwendigkeit der Reform; was umfasst das GrStRefG-Paket?

–  Der neue Ansatz der Grundsteuer

–  Veränderte Bewertungsverfahren

–  Ertragswertverfahren für EFH, ZFH, MWH, WEG (neue Nettokaltmiete- und Mietniveaustufen-  Tabellen) mit Beispiel

–  Sachwertverfahren für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige mit Beispiel

–  Ertragswertverfahren für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (neue Bewertungstabellen) mit Beispiel

–  Grundsteuergegenstand und -messzahlen, Minderung für geförderten Wohnungsbau u.a.

–  Festsetzung des Hebesatzes, Einführung in die neue Grundsteuer C für baureife Grundstücke; Erlass der Grundsteuer

–  Fragen und Antworten zu den Koordinierten Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder zur Bewertung, zum Grundsteuergesetz und zu den Vordrucken

– „Elster“-gestützte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro
Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 11.04.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle 
Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 02.05.2023.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.