Die für die Gemeinden unverzichtbare Grundsteuer darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch bis zum 31.12.2024 anhand der Einheitswerte erhoben werden. Mit dem Grundsteuerreformgesetz treten völlig neue Regelungen und Bewertungsmethoden in Kraft. Die Feststellung der neuen Grundsteuerwerte und – messzahlen soll bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Den Gemeinden steht dann für die Festlegung der Hebesätze und Ausfertigung der Steuerbescheide nur das Jahr 2024 zur Verfügung. Das erfordert sichere Kenntnis der neuen Rechtsgrundlagen. Das Seminar schafft noch einmal einen Überblick über die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell, geht auf Unsicherheiten aus dem Rechtmittelverfahren (viele Einsprüche) und Probleme der Bewertung ein.
– Warum eine neue Grundsteuer?
– Der Grundsteuerwert statt Einheitswert
– Veränderte Bewertungsverfahren mit Beispielen
– Ertragswertverfahren für Einfamilien-, Zweifamilien- & Mietwohnhäuser sowie Wohneigentum
– Sachwertverfahren für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke sowie Teileigentum Ertragswertverfahren für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
– Neue einheitliche Grundsteuermesszahlen
– Überprüfung und Festsetzung der Hebesätze; Herangehen und Erfahrungen der Gemeinden
– Zur Anwendung der neuen Grundsteuer C zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
– Fragen und Antworten zu den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder und zu den „Elster“ gestützten Steuererklärungen.
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 21.11.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 12.12.2023.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.