Seminar-Informationen

Nicht alle Führungskrafte sind Experten im Eingruppierungsrecht, müssen aber die Grundlagen bei den ihnen Unterstellten taglich bei den Arbeitsanweisungen beachten. Außerdem erwarten diese von ihren Führungskraften, dass sie sich ggf. für eine Höhergruppierung bei der Dienststelle einsetzen und plausible Argumente liefern. Wenn dann die Dienststelle den Führungskraften solche gut gemeinten Antrage abschlagig bescheidet, kann es peinlich werden.

Das Seminar versetzt die Führungskrafte in die Lage, das Eingruppierungsrecht und seine Grundlagen zu verstehen und sicher anzuwenden. Anhand von Fallen aus dem Teilnehmerkreis können die Grundlagen des Eingruppierungsrechts verdeutlicht werden.

 

1.    Grundlagen: TVöD und Entgeltordnung, Tarifautomatik

2.    Erlauterung der unbestimmten Rechtsbegriffe in den Entgeltgruppen mit Schwerpunkt der „selbstandigen Leistungen“

3.    Die Systematik der aufeinander aufbauenden Tatigkeitsmerkmale zur Feststellung der Entgeltgruppe

4.    Urteile zu Eingruppierungsfragen und entsprechende Kommentare

5.    Diskussion der Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhalt mit der Teilnahmebestatigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetranke ein. Bei Stornierung nach dem 09.02.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fallig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 28.02.2020.