Seminar-Informationen

Die Covid-19-Pandemie hat auch Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren. Der Bundesgesetzgeber hat am 27.03.2020 ein Gesetz erlassen, das u. a. die Ausnahme von der Antragstellung in Insolvenzverfahren regelt. Gerade für Kommunen, die viel mit Insolvenzverfahren zu tun haben oder die selbst gegen Schuldner Anhörungs- und Antragsverfahren einleiten, bei denen die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen, ist dieses Update wichtig.

Da aufgrund der Covid-19-Pandemie die Auswirkungen auf die kommunale Einnahmeseite, insbes. Gewerbesteuereinnahmen, erst zeitversetzt greifen werden, kann sich die Kommune gut mit diesem Webinar darauf vorbereiten. Außerdem vermittelt es Informationen zum Gesetzentwurf zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (EU Richtlinie 2019/1023 ff.).

 

Schwerpunkte

A) Covid-19

1.        Die wesentlichen Aspekte des Gesetzes zur Abmilderung der Covid-19-Pandemie im
Insolvenzrecht

2.        Auswirkungen auf die Antragstellung durch die Gemeinde

3.        Die Langzeitfolgen

B)  Neue Restschuldbefreiung

1.        Die neue Restschuldbefreiungsphase – Stückelung bis Juli 2022

2.        Macht die Verkürzung der RSB aus Sicht der Kommune Sinn?

3.        Welche Gefahren drohen hier für die Kommunalfinanzen?

 

Seminar-Informationen:

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 13.07.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 03.08.2020.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.