Seminar-Informationen

Wie kommt es überhaupt zu Obdachlosigkeit? Nach SGB II und SGB XII können bzw. sollen doch Mietschulden übernommen werden, wenn dadurch Wohnungslosigkeit vermieden wird. Wann ist eine Übernahme durch das Jobcenter gerechtfertigt und notwendig? Und wie verhält es sich mit den neuen Sanktionsregeln – darf das Jobcenter die Kosten für Unterkunft überhaupt streichen, und wie ist der Umgang mit Schulden bei gestiegenen Energiekosten? Wann ist das  Ordnungsamt zuständig? Wo und wie müssen obdachlose Menschen untergebracht werden? Und gibt es Schnittstellen zwischen den Behörden, die in der Praxis optimiert werden können?

Um adäquat beraten und ermessensfehlerfrei über entsprechende Anträge entscheiden zu können, werden im Seminar die aktuellen rechtlichen Grundlagen sowie die einschlägige Rechtsprechung an praktischen Fallbeispielen dargestellt. Zudem werden die aktuellen Entwicklungen bei der Unterbringung von Geflüchteten und Migrant*innen berücksichtigt.

Schwerpunkte

–       Entwicklung und Definition von Obdachlosigkeit

–       Gefahrenabwehr

–       Beschaffenheit der Unterkunft

–       Entgeltanspruch der Kommune

–       Sicherstellung, Beschlagnahme und Wiedereinweisung

–       Rechtsgrundlagen des SGB II; XII (§§ 22 SGB II, 34 SGB XII) zur Verhinderung der Wohnungslosigkeit

–       Umgang mit jugendlichen obdachlosen Menschen

–       Gesetzliche Grundlagen des BGB (§§ 543, 569 BGB)

–       Räumungsfrist und Vollstreckungsschutz

–       Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 25.05.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.06.2023.


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