Seminar-Informationen

Sogenannte „Low Performer“, die ‚nicht können‘ oder ‚nicht wollen‘ belasten erheblich Kollegen und Führungskräfte. Wann aber gilt ein Beschäftigter als leistungsschwach? Welche Möglichkeiten bieten Führungsverhalten, Personalmanagement und Arbeitsrecht, um Abhilfe zu schaffen?  

Das Seminar hilft, beim Umgang mit Leistungsschwächen arbeitsrechtliche Fallstricke und unangenehme Auswirkungen auf das Betriebsklima zu vermeiden. Es zeigt auch für schwierige Fälle Lösungsmöglichkeiten. Fragen der Teilnehmenden und der Erfahrungsaustausch sind erwünscht.

 

Schwerpunkte

1.        Wie erkenne ich Minder- und Schlechtleistung?

2.        Wann sind Minderleistungen für das Arbeitsverhältnis erheblich?

3.        Welche Maßnahmen der Leistungsüberwachung sind geeignet, zulässig, erforderlich?

4.        Wie führe ich Minder- und Schlechtleister zu höherer Produktivität?

5.        Welche Rolle spielen Stellenbeschreibungen, Zielvereinbarungen, Mitarbeitergespräche?

6.        Welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten greifen bei Leistungsschwächen?

7.        Wann sind Abmahnungen erforderlich?

8.        Wie, mit wem und wann führe ich arbeitsrechtlich relevante Gespräche?

9.        Was ist für Kündigungsverfahren bei mangelnder Leistungsfähigkeit zu beachten?

10.    Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 23.02.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 13.03.2020.