Seminar-Informationen

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sind Vermögenswerte, in die eine Vollstreckung lukrativ erscheint. Aus Gläubigersicht ist es erforderlich, sich über die rechtliche Situation und die aktuelle Belastung des Grundstücks zu informieren und sich zu entscheiden, welche Vollstreckungsmaßnahme zu ergreifen ist. Das Seminar erläutert hierzu viele Fragen aus der Praxis, z. B.: Ist die Beantragung der Versteigerung bzw. der Beitritt zu einer Versteigerung sinnvoll,
genügt die reine Anmeldung einer Forderung? Muss der Rang der Forderung erst durch die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek gesichert werden, kann ich meinen Rang verbessern? Ab wann steht mir ein Absonderungsrecht in der Insolvenz zu, und wie ist eine Vollstreckungsmaßnahme in eine Immobilie im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu beurteilen? Das Seminar zeigt die Grundlagen und befähigt, anhand des Grundbuchstands selbstständig zu entscheiden, welche Vollstreckungsmaßnahme zu treffen ist und welche Erfolgsaussicht im Falle der Zwangsvollstreckung besteht.

Schwerpunkte

1.        Erläuterung der Voraussetzungen für die Vollstreckung ins unbewegliche Vermögen

2.        Erläuterung des Verfahrensablaufs

3.        Kennenlernen der wichtigsten Begriffe im Rahmen der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen (geringstes Gebot, Rangfolge des § 10 ZVG, Anmeldung, Beitritt, 5/10-Grenze, 7/10-Grenze etc.)

4.        Darstellung von Rangproblemen unter Einordnung des eigenen Rangs

5.        Möglichkeiten der Verbesserung des eigenen Rangs

6.        Behandlung von Absonderungsrechten in der Insolvenz

7.        Berechnungsbeispiele für ein geringstes Gebot

8.        Anmeldung oder Beitritt – welchen Weg soll ich einschlagen?

9.        Grundzüge der Zwangsverwaltung

10.      Erläuterung des Begriffs der “Teilungsversteigerung

11.      Erfahrungsaustausch, Fragen und Probleme aus der Praxis der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 195,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 07.03.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 28.03.2022.