Seminar-Informationen

Die Verlagerung kommunaler Leistungen auf Eigenbetriebe, öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform oder private Dritte bzw. auch wieder zurück in den kommunalen Haushalt stellt eine erhebliche finanzielle Maßnahme mit langfristigen Folgewirkungen dar. Daher ist gem. Kommunal- bzw. GemeindehaushaltsVO eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe) anzufertigen.

In diesem Seminar werden die Inhalte und der Ablauf einer WiBe auf Basis eines erprobten Vorgehens vermittelt. Den Teilnehmenden wird nicht nur die monetäre, sondern auch die qualitative Betrachtung, die bspw. zur adäquaten Würdigung der Daseinsvorsorge oder Gemeinwohlmehrung herangezogen werden kann, vorgestellt. Dabei werden die Ausführungen anhand eines konkreten Praxisbeispiels nachvollziehbar veranschaulicht und in Übungen aus einer realen Fallstudie vertieft. Einführend werden die rechtlichen Grundlagen zur Leistungserbringmöglichkeit besprochen, ohne das Thema „Gründung einer Gesellschaft“ aus steuerlichen Gesichtspunkten aufzugreifen. Damit werden die Teilnehmenden befähigt, wirtschaftliche Entscheidungen zur der Eigen- oder Fremderbringung zu treffen und rechtssicher zu beurteilen.

 

Schwerpunkte

– Voraussetzungen öffentlicher Leistungserbringung

– Nachweis öffentlicher Zweck

– Betrachtung von Handlungsalternativen

– Ablauf und Inhalt von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

– Kapitalwertmethode

– Nutzwertanalyse

– Risikoanalyse

– Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 26.08.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 16.09.2021.