In den meisten Bundesländern sind die Ordnungsbehörden und die Polizei nebeneinander für die Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Im Bereich der Gefahrenabwehr wird die Polizei jedoch nur tätig, soweit die Abwehr der Gefahren durch die Ordnungsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Dennoch stellt die sog. Eilzuständigkeit der Polizei ein wichtiges Element der Gefahrenabwehr dar.
In der Praxis können durch eine verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsamt im Bereich der öffentlichen Sicherheit Vorteile erzielt werden, die es zu nutzen gilt. Das Seminar vermittelt hierzu die Grundkenntnisse und gibt praktische Ratschläge.
· Zuständigkeiten der Polizei- und der Ordnungsbehörde
· Befugnisse der Polizei- und der Ordnungsbehörde
· Probleme bei der Wahrnehmung der Zuständigkeiten und bei der Umsetzung der Befugnisse der Polizei- und Ordnungsbehörde
· Kooperationsformen der Polizei- und der Ordnungsbehörde wie gemeinsames Bürgerbüro, gemeinsame Präventivstreifen, gemeinsame Einsätze
· Amts- und Vollzugshilfe durch die Polizei
· Aktuellen Rechtsprechung
· Praktische Fälle, z. B:
– gemeinsame Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen
– subsidiäres Einschreiten der Polizei
– gefahrenabwehrrechtliche Verfügungen
· Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 11.05.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.06.2020.