Spätestens ab dem 1.1.2021 erfolgt die Umsatzbesteuerung der Kommunen nicht mehr gemäß körperschaftsteuerlicher Vorgaben zum Betrieb gewerblicher Art sondern nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG). Dies bedeutet einen vollständigen Paradigmenwechsel. Bisher nicht steuerbare Beistandsleistungen können nur noch modifiziert und unter Beachtung der Neuregelungen nicht steuerbar bleiben. Die Vermögensverwaltung wird zur steuerbaren wirtschaftlichen Betätigung, sodass sich allein deswegen der Umfang des unternehmerischen Bereichs deutlich erweitern wird. Das erfordert eine sorgfältige Bestandsaufnahme aller wirtschaftlichen bzw. potentiell wirtschaftlichen Betätigungen und deren umsatzsteuerliche Bewertung nach geltendem und neuem Recht.
Im Seminar werden die eintretenden Rechtsänderungen dargestellt und Gestaltungshinweise
gegeben. Das Seminar vermittelt systematisches Grundverständnis und ist gleichzeitig anwenderbezogen konzipiert.
Tipp: die Schwerpunkte zum Seminar finden Sie auf unserer Homepage. nutzen Sie die Seminarsuche und geben Sie das Stichwort „UStG“ ein.
Wir führen das Seminar seit Ende 2018 mit unsere Dozenten Klaus Salomon (Leiter des Umsatzsteuerreferats im MdF Potsdam) und Ronny Sebast (Sachbearbeiter im Umsatzsteuerreferat, zuständig für die Besteuerung der öffentlichen Hand) sehr erfolgreich an verschiedenen Standorten durch.
weitere Termine sind:
– 04.05.2020 in Güstrow
– 11.05.2020 in Güstrow (Teil 2 – Aufbauseminar)
– 15.06.2020 in Landshut
– 17.06.2020 in Bamberg
– 18.06.2020 in Fulda
– 22.06.2020 in Rendsburg
– 06.07.2020 in Hannover
– 08.07.2020 in Hannover (Teil 2 – Aufbauseminar)
– 24.08.2020 in Münster
– 25.08.2020 in Münster (Teil 2 – Aufbauseminar)
– 06.10.2020 in Berlin
– 08.10.2020 in Berlin (Teil 2 – Aufbauseminar)