2023 werden Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 – 31.12.2028 gewählt. Die Gemeinden und Kreise bestimmen durch die Wahl geeigneter Frauen und Männer, die gleichberechtigt mit den Berufsrichtern an Hauptverhandlung und Urteil mitwirken werden, maßgeblich die Qualität der Rechtsprechung in Strafsachen mit.

Das Wahlverfahren enthält Fallstricke: a) bei den per Gesetz plus Rechtsprechung definierten
Anforderungen an die Bewerber und b) an der Schnittstelle Kommunal-/Gerichtsverfassungsrecht.

Das oft von Kommunen angewandte (von der Rechtsprechung beanstandete) Zufallsverfahren aus dem Einwohnermelderegister führt schnell dazu, dass extremistische oder querulatorische Personen (z. B. „Reichsbürger“, „Querdenker“) auf die Vorschlagslisten geraten und gewählt werden oder
– fast schlimmer – nur widerwillig den Schöffendienst leisten. Fehlerhafte Auswahl kann später zu Verzögerungen oder gar kompletter Wiederholung von Hauptverhandlungen führen.

Da es im öffentlichen Bewusstsein über Beanspruchung und Verantwortung im Amt häufig falsche Vorstellungen gibt, informiert das Seminar über die Belastungen und Anforderungen. Auch wird es die Vorbereitung und Beschlussfassung der Vorschlagslisten in Gemeindevertretung und Jugendhilfeausschuss optimieren. Dazu vermittelt es viele praktische Tipps, informiert die Teilnehmenden über die aktuelle Rechtslage und beantwortet deren Fragen.

Sie finden die Präsenz-Seminare zur “Schöffenwahl 2023” unter Ihrem jeweiligen Bundesland. Nutzen Sie auch gern die Stichwortsuche um die Seminare aufgelistet zu bekommen.