Kommunen planen ihr Wirtschaftsjahr ähnlich wie Unternehmen, sind jedoch durch gesetzlich vorgeschriebene Entscheidungswege stark eingeschränkt, wenn es um nachträgliche Änderungen („Umwidmungen“) geht. Umso wichtiger ist es, bereits bei der Haushaltsplanung Investitionen von Instandhaltungen eindeutig abzugrenzen. In der Praxis ist dies oft nicht eindeutig und erfordert eine genaue Betrachtung des Einzelfalls. Die richtige Einordnung ist entscheidend, da die Höhe der kommunalen Bilanz im Wesentlichen vom Anlagevermögen bestimmt wird. In diesem Seminar erweitern Sie anhand von Fallbeispielen und Lösungsvorschlägen Ihre Kompetenz in der Abgrenzung zwischen Investitionen und Aufwendungen. Eigene Praxisfälle können vorab eingereicht und im Seminar gemeinsam besprochen werden.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 10.03.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 31.03.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.