Seminar-Informationen
Das Abschleppen von Fahrzeugen ist ein zentrales Instrument der Gefahrenabwehr und gehört zum Aufgabenbereich vieler Ordnungs- und Verkehrsbehörden. Ob Falschparker, Autowracks oder unerlaubte Sondernutzungen – Entscheidungen über das Entfernen eines Fahrzeugs müssen rechtssicher, verhältnismäßig und fehlerfrei getroffen werden. Unterschiedliche Rechtsgrundlagen, Abgrenzungsfragen und verfahrensrechtliche Anforderungen machen die Praxis dabei besonders anspruchsvoll. Dieses Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen und praxisrelevanten Besonderheiten des Abschleppens von Fahrzeugen als Ersatzvornahme im öffentlichen Recht. Anhand typischer Fallkonstellationen werden zulässige Maßnahmen, häufige Fehlerquellen und aktuelle Rechtsprechung erläutert. Eigene Fragen aus dem dienstlichen Alltag können eingebracht und gemeinsam diskutiert werden.
Seminarteilnehmende
Innen- und Außendienst der Verkehrsüberwachung, KOD, Bußgeldstellen, Quereinsteiger und weitere Interessierte
Schwerpunkte
- Begriffsbestimmungen (u.a. Liegenbleiben, Abschleppen, Umsetzen, Sicherstellen)
- Abgrenzungen (u. a. Ersatzvornahme/Abschleppen nach §§ 15, 15a StVO)
- Rechtsgrundlagen
- Wegfahrgebot
- Zulässigkeit von Abschleppmaßnahmen
- Sonderfall Autowracks
- Opportunitätsprinzip
- Aus der Rechtsprechung
- Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Referent/-in
Wirtschaftsinformatiker und Verwaltungsfachwirt Björn Vennemann, 2013-2022 Mitarbeiter Ordnungsamt (davon 6 Jahre KOD), 2022-2026 Sachgebietsleiter Verkehrsüberwachung der Hansestadt Wismar, seit 2026 Mitarbeiter Verkehrsaufsicht Kreis Segeberg; Dozent für Verwaltungsthemen
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 06.04.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 27.04.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.