Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 04.07.2019 festgestellt, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen Europarecht verstoßen. Deshalb musste die Bundesrepublik Deutschland das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG), als auch die HOAI selbst mit Wirkung zum 1.1.2021 ändern. Die HOAI dient trotz des Wegfalls der gesetzlichen Preisfindung für Architekten- und Ingenieurverträge weiterhin als Grundlage für die Honorarvereinbarungen und als Maßstab für angemessene Honorare. Zudem bietet der Wegfall des Mindestsatzes in der HOAI 2021 den Beteiligten weitreichende Möglichkeiten bei der Vertragsgestaltung.
Schwerpunkt des Seminars ist die Vermittlung der Neuerungen und praktischen Auswirkungen der HOAI 2021 unter Berücksichtigung des neuen Architekten- und Ingenieurvertragsrechts im BGB.
· Neuer Anwendungsbereich der HOAI 2021
· Wegfall verbindlicher Mindest- und Höchstsätze und der Schriftform
· Aufwertung der Beratungsleistungen
· Die neue DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ (2018) ersetzt die Normen DIN 276-1, DIN 276-4 und DIN 277-3
· Das neue Architekten- und Ingenieurrecht im BGB (2018)
· Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 auf
o Neuverträge
o Altverträge (Aufstockungsklagen, EuGH-Urteil vom 18.1.2022)
· Aktuelle Rechtsprechung der obergerichtlichen Rechtsprechung aus den Jahren 2021 und 2022
· Erfahrungsaustausch und Fragen aus der Praxis
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 04.09.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 25.09.2023.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.