Mit der Corona-Pandemie haben Anträge auf Ratenzahlung, teilweise auch als gütliche Einigung bezeichnet, stark zugenommen.
Dieses Seminar vermittelt dem Bereich Vollstreckung den Umgang mit diesen Anträgen und zeigt an Beispielen aus der Praxis die konkrete Berechnung von pfändbaren Anteilen aus dem
Einkommen des Schuldners. Die Vollstreckung erhält damit eine Basis für den Umgang mit Anträgen der Schuldner. Die Teilnehmenden erhalten Mustertabellen und Berechnungsbeispiele.
1. Welche Unterlagen muss der Schuldner vorlegen?
2. Welche Ausgaben des Schuldners zählen, welche nicht?
3. Wann brauche ich aus Gründen der Verwaltungsökonomie keine Unterlagen?
4. Wo lauern Gefahren; was muss ich prüfen?
5. Genehmigung der Ratenzahlung als Verwaltungsakt
6. Was mache ich, wenn der Schuldner Unterlagen nicht vorlegt?
7. Wie berechne ich einen möglichen pfändbaren Anteil?
8. Warum sollten Ratenzahlungen immer befristet werden?
9. Musterbriefe, Mustertabellen, Musterberechnungen
Seminar-Informationen:
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße führen zu Nachforderungen.
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Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 17.05.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 07.06.2021.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.