Seminar-Informationen

Am 18.12.2020 hat der Landtag des Landes Brandenburg das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse geändert. Die Aufstellung vereinfachter Jahresabschlüsse wurde zeitlich verlängert und die Anforderungen inhaltlich leicht verändert. Zugleich wurden Änderungen der Kommunalverfassung beschlossen. Letztere treten zwar erst mit zeitlicher Verzögerung in Kraft – allerdings werfen sie bereits heute einen Schatten auf die in den Kommunen notwendigen Vorbereitungen. Eine Bekanntmachung oder Genehmigung kommunaler Haushaltssatzungen durch die Kommunalaufsichtsbehörden wird ab 2025 nur noch möglich sein, wenn der Jahresabschluss für das vorvergangene Jahr zumindest im Entwurf vorliegt.

Im Seminar werden die Änderungen des Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes vorgestellt, die künftigen Regelungen der Brandenburgischen Kommunalverfassung besprochen und ein strategisches Vorgehen unter Einbindung der kommunalen Rechnungsprüfungsämter in den Gemeinden vorgeschlagen, um die Zeit bis zu deren Inkrafttreten effektiv und effizient zu nutzen.

Schwerpunkte

1.    Elemente der Doppik-Umstellung im Land Brandenburg

2.    Gesetzliche Grundlagen
       – Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz 2018
       – Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz 2020

3.    Anforderungen an die vereinfachten Jahresabschlüsse

4.    Künftige Auswirkungen nicht aufgestellter Jahresabschlüsse
       – Anzeige und Genehmigung von Haushaltssatzungen ab 2025
       – Vorläufige Haushaltsführung

5.    Fragen und Diskussionen

Teilnahmebedingungen

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Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

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Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 12.01.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 02.02.2021.


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