Das Befristungsrecht ist nicht nur Zankapfel im politischen Berlin (insbesondere die sogenannte sachgrundlose Befristung), es hat auch zu einer Fülle an Rechtsprechung durch Landesarbeitsgerichte, das Bundesarbeitsgericht und sogar Bundesverfassungsgericht plus EuGH geführt.
Arbeitsrechtsexperten meinen, dass die Hälfte aller Befristungsverträge des öffentlichen Dienstes rechtswidrig und damit unbefristet sei.
Das Seminar bietet einen Überblick über die rechtlich zulässigen Möglichkeiten im Befristungsrecht mit praktischen Tipps und Empfehlungen der Anwendung. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der Landesarbeitsgerichte sowie des BVerfG und des EuGH ist die Grundlage des Seminars.
· Rechtliche Grundlagen, v. a. Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), TVöD
· Befristungen aus sachlichem Grund
· Befristungen ohne sachlichen Grund
· Mehrfachbefristungen, Kettenarbeitsverträge
· weitere Befristungsmöglichkeiten
· Änderungskündigung bei Befristungen
· Beteiligung des Personalrats
· Diskriminierungsverbot
· Rechtsfolgen wirksamer und unwirksamer Befristungen sowie auflösender Bedingungen
· Aktuelle Rechtsprechung
· praktische Tipps zur Vermeidung von Fehlern
· Erfahrungsaustausch sowie Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.09.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.09.2020.