Seminar-Informationen
Kommunen orientieren sich bei Fragen der Eingruppierung häufig an der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. In der Praxis stellt sich jedoch immer wieder die Frage, wie mit unterschiedlichen oder sogar widersprüchlichen Entscheidungen verschiedener Gerichte umzugehen ist. Besteht eine Verpflichtung, bestimmte Entscheidungen bei der Eingruppierung zu berücksichtigen? Und wie viel Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist erforderlich, um Eingruppierungsentscheidungen rechtssicher treffen zu können? Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Eingruppierung und zeigt, wie diese in der Praxis richtig eingeordnet und angewendet werden kann. Behandelt werden insbesondere ausgewählte Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte sowie deren Auswirkungen auf bestehende Stellenbewertungen und Eingruppierungsentscheidungen. Eigene Fälle der Teilnehmenden können eingebracht und gemeinsam besprochen werden.
Seminarteilnehmende
Fortgeschrittene Mitarbeitende aus Personalstellen sowie Juristinnen und Juristen
Schwerpunkte
- Aktuelle Themen in der Rechtsprechung zur Eingruppierung
- Verbindlichkeit und Bedeutung der Rechtsprechung bei Eingruppierungsentscheidungen
- Ausgewählte aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte
- Auswirkungen der Rechtsprechung auf bestehende Stellenbewertungen
- Einordnung aktueller Themenfelder in die Rechtsprechung
- Eigene Fälle der Teilnehmenden
Referent/-in
Verwaltungsdirektor Hans Bertels, Dozent von BITEG-Seminaren seit 1997
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 06.07.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 27.07.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.