Auch das Vollstreckungsverfahren ist im Wandel. So kann z. B. das Gesetz zur Sachaufklärung den Ablauf der Vollstreckung in andere Bahnen führen.
Das Seminar zeigt neben Grundsätzlichem neue Entwicklungen im Vollstreckungsbereich und wie Vollstrecker damit vor Ort erfolgreich und juristisch sauber umgehen. Es hilft, neben dem Eintreiben von Außenständen das Ansehen der Kommune zu erhöhen und Schaden zu vermeiden.
Die Beantwortung von Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind dabei ein Seminarbestandteil.
1. Voraussetzungen für das Tätigwerden von Vollstreckungsbediensteten
– Inhalt eines einwandfreien Auftrages und Anweisungen
2. Aufgaben, Pflichten und Rechte der Vollstreckungsbediensteten
3. Vermögen, in die Vollstreckungsbedienstete vollstrecken
– Überblick über die verschiedenen Vermögenswerte
– Rechtliche Unterschiede: Eigentum, Besitz, Gewahrsam – wie wirken die bei der Pfändung?
4. Ermittlungsmöglichkeiten im Vollstreckungsverfahren
– Rechtsgrundlagen
– Künftige Möglichkeiten
5. Grundsätzliches zur Pfändung
– Verstrickung von Eigentumsverhältnissen
6. Durchführung einer Pfändung
– Entscheidungsbefugnisse, Erstellung von Protokollen u.a.
– KFZ-Pfändung, Pfändung in bewegliche Sachen
7. Erfahrungsaustausch, Fälle und Fragen der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 11.05.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.06.2020.