Auch das Vollstreckungsverfahren ist im Wandel. So kann z. B. das Gesetz zur Sachaufklarung den Ablauf der Vollstreckung in andere Bahnen führen.
Das Seminar zeigt neben Grundsatzlichem neue Entwicklungen im Vollstreckungsbereich und wie Vollstrecker damit vor Ort erfolgreich und juristisch sauber umgehen. Es hilft, neben dem Eintreiben von Außenstanden das Ansehen der Kommune zu erhöhen und Schaden zu vermeiden.
Die Beantwortung von Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind dabei ein Seminarbestandteil.
1. Voraussetzungen für das Tatigwerden von Vollstreckungsbediensteten
– Inhalt eines einwandfreien Auftrages und Anweisungen
2. Aufgaben, Pflichten und Rechte der Vollstreckungsbediensteten
3. Vermögen, in die Vollstreckungsbedienstete vollstrecken
– Überblick über die verschiedenen Vermögenswerte
– Rechtliche Unterschiede: Eigentum, Besitz, Gewahrsam – wie wirken die bei der Pfandung?
4. Ermittlungsmöglichkeiten im Vollstreckungsverfahren
– Rechtsgrundlagen
– Künftige Möglichkeiten
5. Grundsatzliches zur Pfandung
– Verstrickung von Eigentumsverhaltnissen
6. Durchführung einer Pfandung
– Entscheidungsbefugnisse, Erstellung von Protokollen u.a.
– KFZ-Pfandung, Pfandung in bewegliche Sachen
7. Erfahrungsaustausch, Falle und Fragen der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhalt mit der Teilnahmebestatigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetranke ein. Bei Stornierung nach dem 12.01.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fallig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 31.01.2020.