Seminar-Informationen
Kontopfändungen sind und bleiben in der Verwaltungsvollstreckung das wichtigste und am häufigsten eingesetzte Vollstreckungsmittel. In der Praxis haben sich die Rahmenbedingungen jedoch deutlich verändert: Pfändungszentralen und externe Dienstleister erschweren die Abläufe, Drittschuldnererklärungen enthalten häufig nicht die erforderlichen Angaben und eine Nachkontrolle durch die Vollstreckungsbehörden ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Hinzu kommt, dass Schuldner zunehmend moderne Kontomodelle und Zahlungsdienste nutzen, etwa bei der Revolut Bank oder der N26 Bank AG, häufig in Verbindung mit PayPal oder Einkünften aus Nebentätigkeiten. Auch die Verlagerung von Vermögenswerten in Schließfächer (z. B. bei Trisor, Prosegur Cash, Swiss Goldsafe) sowie die wachsende Bedeutung von Kryptowährungen stellen die Vollstreckung vor neue Herausforderungen. Das Seminar zeigt praxisnah, wie in diesen Konstellationen rechtssicher vorzugehen ist, wie mit Kreditinstituten und Zahlungsdienstleistern umgegangen werden sollte und welche Besonderheiten bei neuen Vermögensformen zu beachten sind. Zahlreiche Muster und Formulierungshilfen runden das Seminar ab und unterstützen die Teilnehmenden bei der täglichen Arbeit.
Seminarteilnehmende
Kasse, Finanzbuchhaltung, Kämmerei, Forderungsmanagement, Vollstreckung, Rechnungsprüfung, Kommunalaufsicht, Wasser-/Abwasserzweckverbände
Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen der Kontenpfändung bei öffentlich-rechtlichen Geldforderungen
- Besonderheiten der Kontenpfändung nach Landesrecht (u. a. Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein)
- Muster für Pfändungs- und Einziehungsverfügungen (z. B. Pfändung unterhalb der Pfändungsfreigrenze, Revolut Bank, N26 Bank AG, Schließfachunternehmen)
- Pfändung von Schließfächern (z. B. bei Trisor) – wie gehe ich vor?
- Kryptowährungen (z. B. Coinbase, Bitcoin, Kraken, Bitpanda): welche gibt es und wie können sie gepfändet werden?
- Das private „Wallet“: pfändbar oder nicht – und wenn ja, wie?
- Erforderliche Inhalte einer Drittschuldnererklärung und Durchsetzung der Angaben
- Pfändung von Herausgabeansprüchen (z. B. Sparbuch)
- Aufgebotsverfahren der Kreditinstitute bei Verlust des Sparbuchs
- Das „leidige“ Problem der Ruhendstellungen
- Zustellung von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen, u. a. bei der Deutschen Bank AG und externen Dienstleistern (z. B. BWMK gGmbH, Hanau)
Referent/-in
Herr Udo Mühlenhaus besitzt über 35 Jahre Erfahrung in den Bereichen Kasse, Vollstreckung, Steueramt, davon 8 Jahre in Beeskow. Er ist BITEG-Dozent seit 1997.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 19.06.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 09.06.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.