Amtshilfe im Ausland Die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen in anderen Staaten

13-10-2020 (09:00 - 16:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Globalisierung und Flucht von Schuldnern ins Ausland haben Konsequenzen für die Kommunen. Hierzu gibt das Seminar Vollstreckungsbehörden und anderen mit dem Thema befassten Ämtern tiefgründige Informationen für die tägliche Arbeit, angefangen von den Rechtsgrundlagen über Musterschreiben für die Antragstellung der verschiedenen Ersuchen, die Höhe der Forderungen.

Die Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind ein Seminarbestandteil.

 

Seminarteilnehmende

Kasse, Finanzbuchhaltung, Forderungsmanagement, Vollstreckung, Rechtsamt, RPA, sowie kommunale Wasser- und Abwasserzweckverbände, die selber Forderungen vollstrecken

 

Schwerpunkte

1. Rechtliche Grundlagen der Auslandsvollstreckung:

– EG-Beitreibungsgesetz

– EG-Beitreibungsrichtlinie

– Doppelbesteuerungsabkommen

– Amts- und Rechtshilfeabkommen mit Tschechien, Slowakei, Österreich, Frankreich, Dänemark, Niederlande, baltische Staaten, Kanada und anderen Staaten

2. Kosten

3. Darstellung von Mustern:

– Amtshilfeersuchen im Ausland; Vollstreckungsersuchen

– Möglichkeiten des Passentzugs und Möglichkeiten der Grenzvollstreckung

– Verbindung zum Bundeszentralamt für Steuern

– Zustellungsersuchen

– Auskunftsersuchen

4. Probleme und Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

  

Referent/-in

Herr Udo Mühlenhaus besitzt über 35 Jahre Erfahrung im Bereich Kasse, Vollstreckung, Steueramt. Er ist Vorsitzender des Arbeitskreises der Vollstreckungsstellenleiter in NRW und ehemaliger Leiter des Forderungsmanagements der Stadt Krefeld.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahme-bestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 29.09.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.10.2020.

Veranstaltungsort

Central-Hotel KAISERHOF, Ernst-August-Platz 4, 30159, Hannover

Hannover

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