Am 21. Februar 2024 hat der Landtag das Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung und weiterer Vorschriften beschlossen. Mit diesem Gesetz wurden Elemente der Kommunalen Notlagenverordnung in die Kommunalverfassung aufgenommen und eine Novellierung weiterer Vorschriften der Kommunalverfassung vorgenommen. Die Änderungen betreffen: Bürgerbegehren, Sitzungsgeld für sachkundige Personen, Hybridsitzungen und Ortsteilbudgets aber auch die Haushaltssatzung und den Gesamtabschluss. Wir möchten mit Ihnen über diese Veränderungen und Folgen für Ihre Verwaltung diskutieren.
1. Bürgerbegehren
2. Sitzungsgeld
3. Hybridsitzungen
4. Ortsteilbudgets
5. Notlagenverordnung
6. Haushaltssatzung
7. Gesamtabschluss
8. Gemeindestrukturänderung
9. Fragen und Antworten
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 150,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 22.03.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 12.04.2024.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.