Das sogen. „Stechuhr-Urteil“ des EuGH aus 2019 warf seine Schatten voraus. Seit dem aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 steht fest: die Arbeitgeber haben die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – konkret: zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems. Aber was heißt das konkret? Das Seminar gibt einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung vom EuGH-Urteil bis zum aktuellen Beschluss des BAG und stellt die nunmehr seitens der Arbeitgeber erforderlichen Pflichten dar. Fragen und Erfahrungen der Teilnehmenden sind selbstverständlich Bestandteil des Seminars.
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 09.09.2025 sind 50% der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 30.09.2025.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.