Der Tod des Schuldners in der Vollstreckung führt zu Fragen wie es vollstreckungsrechtlich weitergehen kann. Zur Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen muss die Behörde selbst die Erben ermitteln, wenn Landesverwaltungsvollstreckung anwendbar ist. Andererseits werden Grundbuchämter oder Versteigerungsgerichte nicht tätig, wenn die Erbfolge nicht nachgewiesen ist. Zur Haftungsvermeidung oder effizienten Vollstreckung sind also erbrechtliche Grundkenntnisse notwendig – die dieses Seminar vermittelt. Das Seminar zeigt an Beispielen und Übungen, wie Erbrecht funktioniert? Wie erreicht man, dass Erben nicht mehr ausschlagen können? Welche nachlassrechtlichen Ansprüche sind beim Erben, gleich welcher Art pfändbar, wenn der Schuldner selbst Erbe oder verstorben ist. Was kann man tun, wenn die Erben unbekannt bleiben? Wie geht es weiter, wenn d. Schuldner vor oder nach Vollstreckungsbeginn verstirbt.
· Europäisches Nachlasszeugnis und Erbschein
· Wie geht „Gesetzliches Erbrecht“
· Erbengemeinschaft, und Haftung
· Erbschein für den Gläubiger?
· Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
· Anfechtung der Erbschaft und dessen Folge
· Nachlasspflegschaft, -verwaltung oder -insolvenz
· Gläubigeraufgebot und Haftungsbeschränkung
· Fiskus als Erbe, was dann?
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