Seminar-Informationen

Oft ist unklar, wer das Gegenüber der Verwaltung oder einer Vollstreckungsbehörde ist. Dann ergeben sich Fragen wie:
– Können Minderjährige Schuldner sein und wenn ja, wie werden Sie beteiligt und wenn durch wen?
– Was ist, wenn der Aufenthalt des Schuldners dauerhaft unbekannt oder man nicht feststellen kann, wer an der Sache überhaupt beteiligt ist?
– Führt der Tod des Schuldners zum Ende der Vollstreckung oder gibt es Hilfe für einen Gläubiger?
– Wer hilft im Gericht und wie werden Lücken wodurch gefüllt?
– Kann man Kontakt aufnehmen und wie funktioniert das erfolgreich, z. B. für Gläubiger?
– Wie kann man erreichen, dass vom Gericht eingesetzte gesetzliche Vertreter in Verfahren auch reagieren?

In diesem Seminar werden die verschiedenen Arten der Pflegschaften gem. BGB und das Vorgehen der Behörde/des Pflegers o. a. Vertreter vorgestellt und Fragen der Teilnehmenden beantwortet.

Schwerpunkte

1.    Minderjährigkeit und Vertretung durch Eltern

2.    Vertretung durch Betreuer oder rechtliche Pfleger?

3.    Beteiligter weg = Abwesenheitspfleger hilft!

4.    Beteiligter Ungewiss = Pfleger für unbekannte Beteiligte hilft!

5.    Nachlasspflegschaft, damit es weitergeht bei Tod!

6.    Testamentsvollstrecker bestellt, was nun?

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 155,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 10.06.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.07.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.