Seminar-Informationen

Für die gesetzliche Vertretung sowohl nach § 11b VermG als auch nach Artikel 233, § 2 Absatz. 3 gelten die Regeln für das Betreuungsrecht.  Besprochen werden sollen unter anderem die seit 1.1.2023 geltenden Vorschriften zum Amtsbeginn, der Grundstücksverwaltung neben dem Genehmigungsrecht zur Einnahmeverwaltung, besonders aber auch die Regelungen nach Ende der gesetzlichen Vertretung und den jetzigen Regelungen zur Schlussrechnung und Vermögensherausgabe.

Schwerpunkte

  1. Voraussetzung für die „Gesetzliche Vertretung“
  2. Amtsbeginn, Amtsausübung, Bericht und Rechnungslegung
  3. Anlage und Genehmigungspflichten für Gelder z. B. aus Miet- oder Pachteinnahmen
  4. Art der Rechnungslegung
  5. Genehmigungspflichten bei Belastung, Verkauf und Übereignung von Grundstücken.
  6. Neue Schlussrechnungsregeln und „Entlastung“
  7. Was geschieht mit Verkaufserlös und Vergütung?
  8. Nachlassgericht und Fiskalerbfolge

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 155,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 06.05.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 27.05.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.