Seminar-Informationen

Anhand eines Beispielfalles (fiktive Vollstreckungsakte), der sich über alle fünf Seminartage erstreckt, werden gemeinsam die Vollstreckungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Sachaufklärung aus der täglichen Praxis erschlossen. Dabei werden die geänderten Abläufe der Vollstreckung gemeinsam erörtert, erarbeitet und vorbereitend umgesetzt.

 

·      Erkennen und Zuordnen von Vollstreckungsmöglichkeiten – Organisation der Vollstreckung

·      Die Abnahme der Vermögensauskunft einschließlich Auswertung des Vermögensverzeichnisses

       (erkennen von Möglichkeiten, Lücken und Fehlern) als Einstieg in die tägliche Vollstreckungspraxis

·      Der Umgang mit dem Zentralen Vollstreckungsgericht – Abfrage und Einlieferung von Daten

·      Pfändbare Ansprüche rechtwirksam in einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung formulieren (insbesondere Lohn- und Kontenpfändungen)

·      Erarbeitung von Lösungen zu vorgefertigten Musterfällen aus der Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und aus Insolvenzverfahren

·      Fragen aus der Vollstreckungspraxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Lösungswege und konkrete Lösungen zu allen Fallbeispielen werden teils einzeln, aber auch in Kleingruppen erarbeitet, vorgetragen und diskutiert.

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 790,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 26.10.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage nach dem 03.11.2020 ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.11.2020.