Aufbauend auf dem bekannten Grundlehrgang oder bei vorhandenen mehrjährigen Kenntnissen in der Verwaltungsvollstreckung werden den Teilnehmenden vertieft Sachinhalte vermittelt und durch praktische Übungen gefestigt. Sonderfälle der Verwaltungsvollstreckung sind hier weitergehend Motor dieses Lehrgangs. Die Aufgabenstellung und die Bedeutung der Vollstreckung nimmt ständig zu. Die Qualifizierung in der Vollstreckung muss den deutlich gestiegenen Anforderungen folgen.
Von der Vorbereitung der Vollstreckung bis zur Abnahme der Vermögensauskunft (praktische Übung); freie Formulierungen von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen (Sonderfälle); die Verbindung von Insolvenz und Zwangsversteigerung; die Wichtigkeit von Zwangssicherungshypotheken; besondere Musterfälle einer Insolvenz- und Zwangsversteigerung (Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten); Besonderheiten des Passentzugsverfahrens bei Steuerschulden; die Berechnung von pfändbaren Beträgen (Praxisübungen); Aufbau und Inhalt von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Besonderheiten (soweit vorhanden)=Dauerpfändungen und Pfändungen unterhalb der Pfändungsfreigrenze; welchen Nutzen kann ich aus dem Transparenzregister ziehen; die Stellung von eigenen Anträgen der Kommune auf Eröffnung von Insolvenzverfahren; Organisationsfragen in der Vollstreckung; Grundzüge eines Profiling (s. Sonderseminar); was gehört aus Sicht der Vollstreckung in eine Gefährdungsbeurteilung; Zahlreiche Muster und Hilfetexte runden diesen Wochenlehrgang ab.
Selbsthilfe bei Vermietungen, Auswertung des Vermögensverzeichnisses, Anfechtungsgesetz, unbekannte, abwesende oder verstorbene Schuldner, Betreute und Betreuer im Vollstreckungsverfahren, das Schuldnergrundstück als Zugriffsmasse, Zwangshypothek und Zwangsversteigerung des Schuldnergrundstückes.
Fragen aus der Vollstreckungspraxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 925,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 27.10.2025 sind 50% der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage nach dem 05.11.2025 ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 21.11.2025.