Seminar-Informationen

Eine sinnvolle „Parkraumbewirtschaftung“ gegen den chronischen Parkplatzmangel wird auch in kleineren Kommunen immer notwendiger und entspricht schon fast der Bedeutung des fließenden Verkehrs. Häufig zeigen Fahrzeugführer dabei Verhaltensweisen, die in kürzester Zeit beurteilt werden müssen. Dabei ist ein fundiertes rechtliches Wissen von außerordentlicher Bedeutung.

Das Seminar vermittelt solides Wissen zu besonderen Probleme der Parkraumüberwachung. Diskussionen, Fragen und der Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden stehen dabei im Mittelpunkt.

 

Schwerpunkte

·      Die Bedeutung des ruhenden Verkehrs (§§ 12, 13, 25 StVO)

·      Neue Regeln, neue Schilder, neue Strafen: Die Änderung der StVO vom Februar 2020

·      Was sind öffentliche Straßen, Wege und Plätze?

·      Rechtliche Bedeutung der Verkehrszeichen (§§ 39 ff. StVO)

·      Der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer

o    Fahrzeuge (§2 StVO)

o    Fußgänger, Definition Gehweg (§25 StVO)

·      Halteverbote (§ 12, Abs. 1 StVO)

·      Parkverbote (§12, Abs. 3 StVO)

·      Ausnahmen von der StVO, Sonderrechte (§ 35 StVO)

·      Abschleppen von Kraftfahrzeugen

·      Verhalten in aggressiven Situationen

·      Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis der Teilnehmenden.

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestäti­gung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teil­nehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 24.06.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.07.2020.