Seminar-Informationen

Seminarzeiten: 30.11.-03.12.: 09:00 – 15:30 Uhr / 04.12.: 09:00 – 13:00 Uhr 

 

Die Arbeit im Vollstreckungsaußendienst wird immer spezieller und hat zunehmend weniger mit den klassischen Aufgabenstellungen früherer Jahre zu tun. Gestiegene rechtliche Anforderungen und immer schwieriger werdende Schuldnerinnen und Schuldner fordern den Außendienst. Das Gefährdungspotential ist unbestreitbar vorhanden; deshalb sind klare Handlungsempfehlungen und angepasste Abläufe erforderlich. Dieses Seminar vertieft spezielle Themen und zeigt auf, welche Aufgaben auf den Außendienst zukommen. Je nach Landesrecht geht es auch um die Abnahme der Vermögensauskunft durch den Vollziehungsbeamten.

Schwerpunkte

  • Arbeitsorganisation: Koordination zwischen Innendienst und Außendienst – welche Aufgaben erwarten den Außendienst?
  • Besondere Pfändungsmaßnahmen: Fahrzeuge, Geld, Spiel- und Warenautomaten, Pfändung von Tieren; Einsatz von Parkkralle und Ventilwächter; Versteigerung und Verwertung von Pfandgegenständen.
  • Sicherheitsstandards in der Vollstreckung und beim Umgang mit Bargeld; EC Cash Zahlungen und Risiken der Geldwäsche. Einsatz von Botenkarten; Anpassung der Dienstanweisung für die Vollstreckung (Muster wird gestellt).
  • Abnahme der Vermögensauskunft durch den kommunalen Vollstreckungsaußendienst (je nach Bundes- /Landesrecht) – praktische Übung.
  • Ermittlungsmöglichkeiten im Außendienst.
  • Aktuelle Urteile zur Vollstreckungsvergütung.
  • Arbeitsplatzbeschreibung im Vollstreckungsaußendienst, Regelungen zu Sprechzeiten, Tourenplanung und Telefoninkasso.
  • Vergütungsabrechnung im Vollstreckungsaußendienst. 
  • Zugriffsmöglichkeiten auf Online-Verfahren.
  • Probleme und Fragen der Teilnehmenden sowie Erfahrungsaustausch.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 925,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teil-nehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 16.11.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absa-ge nach dem 23.11.2026 ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 11.12.2026.