Seminar-Informationen

Die Arbeit im Vollstreckungsaußendienst wird immer spezieller und hat zunehmend weniger mit früheren, klassischen Aufgabenstellungen zu tun. Gestiegene rechtliche Anforderungen und auch die immer schwieriger werdenden Schuldnerinnen und Schuldner fordern den Außendienst. Das Gefährdungspotential im Außendienst ist unzweifelhaft vorhanden, und es bedarf hier entsprechenden Handlungsempfehlungen und Hinweise zu Abläufen. Besondere Spezialthemen runden diesen Lehrgang ab. Je nach Landesrecht ist der/die Vollziehungsbeamte auch die besondere Thematik der Abnahme der Vermögensauskunft eingebunden.

Schwerpunkte

Arbeitsorganisation Innendienst vor Außendienst (was kommt auf den Außendienst zu?); besondere Pfändungsmaßnahmen (Fahrzeuge, Geld-, Spiel- und Warenautomaten, Pfändung von Tieren, Einsatz von Parkkralle und Ventilwächter; die Versteigerung und Verwertung von Pfandgegenständen; Sicherheitsstandards in der Vollstreckung und bei der Annahme von Bargeld, EC-Cash-Zahlungen (wie schnell gerate ich in die Falle der Geldwäsche?) Einsatz von Botenkarten, die notwendige Anpassung der Dienstanweisung für die Vollstreckung (Muster wird gestellt); die Abnahme der Vermögensauskunft (je nach Bundes-/Landesrecht) durch den kommunalen Vollstreckungsaußendienst – was ist zu tun? (praktische Übung); Ermittlungsmöglichkeiten, die aktuellen Urteile zur Vollstreckungsvergütung: die Arbeitsplatzbeschreibung im Vollstreckungsaußendienst, Sprechzeitenregelung im Außendienst, Tourenplanung; Telefoninkasso; die Vergütungsabrechnung im Vollstreckungsaußendienst; Zugriffsmöglichkeiten auf Online-Verfahren.

Probleme und Fragen der Teilnehmenden sowie Erfahrungsaustausch

 

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 925,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 17.11.2025 sind 50% der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage nach dem 26.11.2025 ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 12.12.2025.