Seit 2013 fokussiert sich die Arbeit des Vollstreckungsaußendienstes. Konkrete und spezielle Sachpfändungen, ausgehend von einer Vermögensauskunft, geraten (wieder) neben zahlreichen Ratenzahlungen im Rahmen des Vollstreckungsaufschubs in das Blickfeld der täglichen Arbeit.
Je nach Landesrecht kann der Vollziehungsbeamte auch dem Schuldner sofort die Vermögensauskunft abnehmen, falls dieser nicht zahlt.
· Arbeitsorganisation des Vollstreckungsaußendienstes nach geänderter Rechtslage
· Die notwendigen Anpassung von Dienstanweisungen (Prozesshandbuch wird gestellt)
· Die Pfändung z. B. von Geld-Spiel-Warenautomaten, Tieren,
· PKW-Pfändung (Einsatz des Ventilwächters, Parkkralle)
· Die Versteigerung im Internet
· Abnahme der Vermögensauskunft (je nach Bundes/Landesrecht) durch den kommunalen Vollstreckungsaußendienst – was ist zu tun? – (praktische Übung)
· Stellenplatzbeschreibung für den Vollstreckungsaußendienst (Muster wird gestellt)
· Auftragszuteilung, Tourenplanung, Telefoninkasso, Einsatz von EC-Cash-Geräten
· Hinweise zur Vergütungsabrechnung für den Vollstreckungsaußendienst (Zahlung der Vergütung auch für Beschäftigte aufgrund Änderungen im TVöD)
· Sicherheitsstandards bei der Bargeldabrechnung
· Probleme und Fragen der Teilnehmenden sowie Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 790,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 23.11.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage nach dem 02.12.2020 ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 18.12.2020.