Globalisierung und Flucht von Schuldnern ins Ausland haben Konsequenzen für die Kommunen. Hierzu gibt das Seminar Vollstreckungsbehörden und anderen mit dem Thema befassten Ämtern tiefgründige Informationen für die tägliche Arbeit, angefangen von den Rechtsgrundlagen über Musterschreiben für die Antragstellung der verschiedenen Ersuchen, die Höhe der Forderungen. Die Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind ein Seminarbestandteil.
– Rechtliche Grundlagen der Auslandsvollstreckung
Übersicht: EG-Beitreibungsgesetz und -richtlinie, Doppelbesteuerungsabkommen, Amtshilfeabkommen, Vollstreckungshilfeabkommen, Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe
– Besondere Verträge, z. B. Österreich
– Besonderheiten in den Niederlanden und anderen Ländern (Praxishinweise)
– Die Funktion und Bedeutung der Verbindungsbüros
– Wo finde ich, welche Forderungen ich überhaupt im Ausland vollstrecken darf/kann?
– Mindestbeträge und weitere Besonderheiten
– Muster der Ersuchen: Vollstreckungsersuchen, Auskunftsersuchen, Zustellungsersuchen – inkl. Ausfüllanleitungen
– Weitere Besonderheiten: Passentzug bei Steuerrückständen – Darstellung Verfahrensablauf
– Probleme und Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 205,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 28.06.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 19.07.2023.