Seminar-Informationen

In zahlreichen Vollstreckungsfällen, bei denen der Schuldner im Ausland wohnt, hat man die Qual der Wahl oder ist unsicher, welches gebotene Zwangsmittel zum Einsatz kommen soll. Bei echten Auslandsvollstreckungsmaßnahmen greifen i. d. R. Betragsgrenzen, oder es kann nicht jede Forderungsart im Ausland vollstreckt werden.

Im diesem Seminar werden die Vor- und Nachteile der Vollstreckungsmethoden erläutert, und es werden Handlungsempfehlungen für die Praxis gegeben.

Schwerpunkte

1.    Wann und wie kommt eine echte Auslandsvollstreckung zum Einsatz?

–       Welche Rechtsnormen sind hier maßgeblich?

–       Der Weg des Ersuchens über das Bundeszentralamt für Steuern

–       Welche verschiedenen Arten von Ersuchen gibt es?

–       Formularzwang bei Ersuchen

2.    Wie funktioniert ein Grenzausschreibungsersuchen? – Muster wird gestellt –

–       Grenzausschreibung bei „unbekannten“ Schuldnern

–       Kann ich für jede Forderung ein solches Ersuchen versenden?

–       Welche Besonderheiten bestehen bei Grenzausschreibungsersuchen?

–       Wann sollen Grenzausschreibungen erfolgen, und welche Grundbedingungen werden an ein solches Ersuchen geknüpft?

–       Was konkret macht der Zoll im Rahmen der Amtshilfe?

–       Welche Stelle beim Zoll ist zuständig?

3.    Welche praktische Bedeutung hat ein Passentzugsverfahren auf die Vollstreckungspraxis?

–       Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

–       Wer ist hier für ein Passentzugsverfahren federführend tätig?

 

Seminar-Informationen:

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 150,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 27.04.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 18.05.2021.


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