Seminar-Informationen

Durch die Einführung der e-Rechnung ab 2025 mit dem Wachstumschancengesetz setzt der deutsche Gesetzgeber europäische Vorgaben um, die im Zeichen der Digitalisierung der Geschäftswelt und des Steuerrechts stehen. Neben der gesetzlichen Änderung hat das Bundesfinanzministerium ein umfassendes BMF-Schreiben auf den Weg gebracht, welches Einzelfragen klären soll und einen Leitfaden für den Umgang mit dem neuen Thema gibt. Praktische Relevanz hat das Thema für juristische Personen des öffentlichen Rechts einerseits, da die Umstellungen auf elektronische Rechnungsformate in der Privatwirtschaft zu einem höheren e-Rechnungseingang bei den Verwaltungen führen wird. Hier treffen technische Hürden auf verbleibende steuerrechtliche Voraussetzungen für die Ordnungsmäßigkeit einer Rechnung und den damit verbundenen möglichen Vorsteuerabzug. Andererseits wird insbesondere durch die Anwendung der neuen Unternehmereigenschaft nach § 2b UStG die Steuerpflicht von Ausgangsleistungen von Kommunalverwaltungen deutlich zunehmen. Dabei werden die Verwaltungen unter Berücksichtigung von Übergangsfristen grundsätzlich auch verpflichtet e-Rechnungen auszustellen. Folgerichtig kann und muss der Rechnungseingangs- und -ausgangsprozess (Rechnungsworkflow) im Rahmen eines kommunalen Tax Compliance Management Systems fortlaufend überprüft und optimiert werden, um stets alle Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllen zu können. Worauf es genau ankommt, zeigen wir Ihnen in diesem Praxisseminar.

Schwerpunkte

  1. Neuer Rechnungsbegriff ab 01.01.2025
  2. Zulässige Formate und deren Unterscheidung
    1. XRechnung
    2. ZUGFeRD
    3. EDI
  3. Besonderheiten für juristische Personen des öffentlichen Rechts
  4. Übergangsregelung für das Ausstellen von e-Rechnungen und deren Voraussetzungen
  5. E-Rechnung als Chance nutzen und Rechnungsprozess digitalisieren und optimieren
  6. Der Steuerberater als Funktionssäule Ihres Tax Compliance Management Systems

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 14.04.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 05.05.2025. 


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.