Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf zurückliegende Vollstreckungsmaßnahmen und Ratenzahlungen

02-06-2022 (10:00 - 11:30 Uhr)

Anmeldung geschlossen

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Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, stellt sich die Frage, was mit den bereits durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen geschieht. Müssen diese wieder aufgehoben werden oder können sie bestehen bleiben? Um diese Fragen zu beantworten, muss man sich mit den Begriffen der Anfechtung und der Rückschlagsperre beschäftigen und hierbei die Voraussetzungen sowie die einzuhaltenden Fristen kennen. Das Seminar vermittelt dazu einen Überblick.

Seminarteilnehmende

Kasse, Rechtsamt sowie Vollstrecker von Wasser-, Abwasser-, Ver- und Entsorgungsverbänden

Schwerpunkte

1.    Anwendungsbereich des § 88 InsO

2.    Einzuhaltende Fristen des § 88 InsO

3.    Grundzüge der Anfechtung

4.    Unterscheidung zwischen kongruenter und inkongruenter Deckung

5.    Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf zurückliegende Ratenzahlungen

Referent/-in

Diplom-Rechtspfleger und Bachelor of Laws (LL.B.) Markus Heyner, aus Bamberg ist Autor von Fachbüchern und seit mehreren Jahren in der Aus- und Fortbildung von Gerichtsvollziehern, Rechtspflegern und Justizfachwirten tätig, BITEG-Dozent seit 2012

Teilnahmebedingungen

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Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 19.05.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 09.06.2022.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

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