Gerät der Schuldner in finanzielle Schwierigkeiten, so bleibt ihm oftmals nur der Ausweg in die Insolvenz. Die Gläubiger stehen dann in der Regel vor dem Problem, dass sie nicht mehr wissen, welche Vollstreckungsmöglichkeiten ihnen noch bleiben oder ob gar zurückliegende Vollstreckungsmaßnahmen von der Insolvenz betroffen sind. Was passiert mit den Ratenzahlungen, die der Schuldner bereits geleistet hat? Müssen diese auf jeden Fall zurückgezahlt werden? Dürfen die Gläubiger während des Insolvenzverfahrens weiterhin Ratenzahlungen kassieren? Führen neue Verbindlichkeiten dazu, dass der Schuldner keine Restschuldbefreiung bekommt?
Das Seminar beantwortet diese Fragen und die der Teilnehmenden. Es zeigt insbesondere die Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf laufende bzw. geplante Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und die Voraussetzungen für die Vollstreckung bei laufendem Insolvenzverfahren sowie während der Wohlverhaltensphase.
. Grundzüge des Anfechtungsrechts durch den Insolvenzverwalter
. Unterscheidung zwischen kongruenter und inkongruenter Deckung
. Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf zurückliegende Vollstreckungsmaßnahmen sowie Ratenzahlungen
. Besonderheiten der Rückschlagsperre
. Vollstreckungsmöglichkeiten zwischen Antragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens
. Vollstreckungsmöglichkeiten während des Insolvenzverfahrens
. Einordnung der eigenen Gläubigerstellung im Insolvenzverfahren
. Insolvenzfestes Absonderungsrecht – auf welche Fristen kommt es an?
. Geltendmachung von Absonderungsrechten
. Vollstreckungsmöglichkeiten während des Restschuldbefreiungsverfahrens
. Grundzüge der Versagung der Restschuldbefreiung
· Besonderheiten bei nachrangigen Insolvenzgläubigern
· Erfahrungsaustausch, Fragen und Probleme aus der Praxis der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 19.04.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 08.05.2020.