Seminar-Informationen
„Autowracks“ stellen eine regelmäßige Herausforderung für Ordnungsbehörden dar. Wie ist damit rechtssicher umzugehen? Wie stelle ich eine Abfalleigenschaft fest? Wie erstelle ich rechtssichere Verfügungen? Unter welchen Voraussetzungen darf ich einen „roten Aufkleber“ anbringen? Was für eine Rolle spielt die untere Abfallbehörde (uA) und der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE)? In diesem Kompaktseminar werden grundlegende Problematiken und häufige Fehlerquellen aufgezeigt.
Seminarteilnehmende
Innen- und Außendienst der Verkehrsüberwachung, KOD, Abfallbehörden, Entsorgungsträger, Quereinsteiger und weitere Interessierte
Schwerpunkte
- Begriffsbestimmungen: Abfallbegriff, untere Abfallbehörde, öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, „roter Aufkleber“, „wilder Müll“
- Rechtsgrundlagen (KrWG, AltfahrzeugV, Abfallgesetze der Länder, Zuständigkeits-VO der Länder)
- Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen (Straßen- und Polizeigesetze der Länder, StVO)
- Verfügungsermächtigung
- Fragen und Austausch
Referent/-in
Wirtschaftsinformatiker und Verwaltungsfachwirt Björn Vennemann, 2013-2022 Mitarbeiter Ordnungsamt (davon 6 Jahre KOD), 2022-2026 Sachgebietsleiter Verkehrsüberwachung der Hansestadt Wismar, seit 2026 Mitarbeiter Verkehrsaufsicht Kreis Segeberg; Dozent für Verwaltungsthemen
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 180,00 € USt.-befreit pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 02.08.2027 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.08.2027.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.