Seminar-Informationen
Am 09.10.2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum beschlossen – besser bekannt als „Bau-Turbo“. Ziel ist es, die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das Gesetz bringt Neuerungen im Genehmigungsverfahren, die Abläufe verschlanken und Bearbeitungszeiten verkürzen sollen. Im Seminar werden die Änderungen anwendungsorientiert erläutert. Der Fokus liegt auf den zentralen Änderungen für Planungs- und Genehmigungsverfahren, den praktischen Auswirkungen, sowie der Frage, wie eine rechtssichere Umsetzung im Verwaltungsalltag gelingt.
Seminarteilnehmende
Mitarbeitende von Städten und Gemeinden im Bereich des Bauplanungsrechts, Mitarbeitende der Bauaufsichtsbehörden, der kommunalen Gebäude- und Liegenschaftsverwaltungen und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften
Schwerpunkte
- Ziel der Novelle des BauGB durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum
- „Bauturbo“ § 246e BauGB: Umfassende Abweichungsmöglichkeit von BauGB-Vorschriften und Bebauungsplanfestsetzungen
- 31 Abs. 3 BauGB: Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten von Festsetzungen des Bebauungsplans
- 34 Abs. 3b BauGB: Abweichung vom Erfordernis des Einfügens für die Errichtung von Wohngebäuden
- 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB: Neue Festsetzungsmöglichkeiten für Geräuschimmissionen bzw. Geräuschemissionskontingente
- 216a BauGB: Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
- Vorteile durch den Bau-Turbo, Kritik und Risiken
- Anwendungsbeispiele: Kommunen in unterschiedlichen Bundesländern
- Ausblick: Einführung eines Gebäudetyps E, Eckpunktepapier des BMJ und BMWSB vom 20.11.2025
Referent/-in
Rechtsanwalt Klaus Germer, Erster Beigeordneter a.D., Fachautor und Kommentator zum Melderecht
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 19.03.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 09.04.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
Veranstaltungsort
Online
Online-Seminar