Seminar-Informationen

Gegenwärtig ist nicht verlässlich abzuschätzen, wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge und Flüchtlinge aus anderen Ländern in Deutschland Schutz und Asyl suchen werden. Um ihnen sofort und kollektiv Schutz zu gewähren, wurde von der EU mit der Aufnahmerichtlinie 2001/55/EG ein Notfallmechanismus aktiviert. Deutschland hat mit den Sonderregelungen des § 246 Abs. 8 bis 13, 15 bis 17 des Baugesetzbuches einen umfangreichen  Instrumentenkasten zur einfachen und flexiblen Planung Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung. Danach sind zunächst die nach den bauplanungsrechtlichen Vorschriften zulässigen Ausnahmen und dann die zeitlich befristeten Sonderregelungen mit den verlängerten Fristen anzuwenden. Reichen diese zur kurzfristigen Abhilfe nicht, kann eine Zulässigkeit von Baumaßnahmen mit dem wieder eingeführten Abs. 14  herbeigeführt werden.

Das Seminar führt in die z.T. komplizierten Sonderregelungen ein, informiert über die aktuelle Rechtsprechung und geht auf Fragen der Teilnehmenden ein.

Schwerpunkte

1.        Sonderregelungen d. BauGB zur Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge u. Asylsuchende

2.        Einschränkende Bedingungen

3.        Nothilfe anhand des wiedereingeführten § 246 Abs. 14 BauGB

4.        Gewährleistungsanspruch

5.        Lärm, Immissionen

6.        Rückbauverpflichtung

7.        In welchen Nutzungsbereichen sind Flüchtlingsunterkünfte zulässig und wo nicht?

           –     im Bereich eines Bebauungsplans

           –     innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

           –     im Außenbereich

           –     Schaffung von Planungsrecht, Satzungen

8.        Rechtsprechung

9.        Finanzielle Unterstützung

10.      Antworten zu Fragen der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 31.01.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 21.02.2023.


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