Seminar-Informationen

Aufbauend auf das Seminar „Beachtung artenschutzrechtlicher Bestimmungen nach §§ 39 und 44 BNatSchG bei Bauvorhaben“ befasst sich dieses Kompaktseminar vertiefend mit den Problemen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen (Sanierung, Abriss, Umbau) an bestehenden Gebäuden. Hier kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen dem Ziel die vorhandene Bausubstanz zu nutzen bzw. unnötige Gebäude zurückzubauen und dem Artenschutz. Das Seminar vermittelt an Praxisbeispielen die Rechtsgrundlagen und Kenntnisse über die von Bauvorhaben betroffenen Arten. Es zeigt den Konflikt Sanierung/Abriss kontra Artenschutz, bietet Lösungsmöglichkeiten und beantwortet die Fragen der Teilnehmenden.

Schwerpunkte

  1. Aktuelle rechtliche Grundlagen; Begriffsbestimmungen
  2. Welche geschützten Arten können in und an Gebäuden betroffen sein?
  3. Wann gelten die Legalausnahmen? Voraussetzungen für Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen nach §§ 44 (5), 45 (7) und 67 BNatSchG
  4. Was sind CEF-Maßnahmen, und wie können sie sinnvoll eingesetzt werden?
  5. Beispiele aus der Praxis
    • Fassadensanierung an einem Gebäude mit Mehlschwalbennestern
    • Dachsanierung: Welche Arten können betroffen sein?
    • Abriss eines Gebäudes inklusive Keller
  1. Erfahrungsaustausch, Probleme und Fragen der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 12.11.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 03.12.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.