Bauvorhaben erfordern die Beachtung besonders oder streng geschützte Tierarten. (Bau)genehmigungspflichtige wie auch baugenehmigungsfreie Vorhaben und Infrastrukturvorhaben brauchen daher gründliche Untersuchungen und Entscheidungen sowie ggf. separate Zulassungen der UNB. Brisant können nicht nur Verzögerungen bei Neubauvorhaben, sondern z. B. auch bei Rückbauverfügungen der Bauordnungsbehörde sein, wenn Verfügungen gegen das Artenschutzrecht verstoßen und damit rechtswidrig und u. U. nicht vollstreckbar sind. Das Seminar vermittelt an Praxisbeispielen die Rechtsgrundlagen und Kenntnisse über die von Bauvorhaben betroffenen Arten. Es zeigt den Konflikt Neubau, Sanierung/Abriss kontra Artenschutz, bietet Lösungsmöglichkeiten und beantwortet die Fragen der Teilnehmenden.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 195,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 11.08.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.09.2025.