Seminar-Informationen

Gebäuderückbau/-sanierungen erfordern die Beachtung besonders oder streng geschützte Tierarten. (Bau)genehmigungspflichtige wie auch baugenehmigungsfreie Vorhaben brauchen daher gründliche Untersuchungen und Entscheidungen sowie ggf. separate Zulassungen der UNB. Brisant können z. B. Rückbauverfügungen der Bauordnungsbehörde sein, wenn Verfügungen gegen das Artenschutzrecht verstoßen und damit rechtswidrig und u. U. nicht vollstreckbar sind.

Das Seminar vermittelt an Praxisbeispielen die Rechtsgrundlagen und Kenntnisse über die an und in Gebäuden vorkommenden Arten und deren Schutzstatus. Es zeigt den Konflikt Sanierung/Abriss kontra Artenschutz, bietet Lösungsmöglichkeiten und beantwortet die Fragen der Teilnehmenden.

Schwerpunkte

1.    Aktuelle rechtliche Grundlagen; Begriffsbestimmungen

2.    Welche geschützten Arten kommen an und in Gebäuden vor? Wie kann man sie erfassen?

3.    Wann gelten die Legalausnahmen? Voraussetzungen für Ausnahmegenehmigungen und
       Befreiungen nach §§ 44 (5), 45 (7) und 67 BNatSchG

4.    Was sind CEF-Maßnahmen, und wie können sie sinnvoll eingesetzt werden?

5.    Beispiele aus der Praxis

·      Fassadensanierung an einem Gebäude mit Mehlschwalbennestern

·      Dachsanierung: Welche Arten können betroffen sein?

·      Abriss eines Gebäudes inklusive Keller

6.    Erfahrungsaustausch, Probleme und Fragen der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 02.05.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.05.2022.