Seminar-Informationen

Herstellung und Betrieb von Straßen durch Straßenbaubehörden des Landes, des Kreises oder einer Gemeinde erfordern einvernehmlich Lösungen mit betroffenen Behörden. Die Straßenbaubehörde muss dabei eine Vielzahl für sie fachfremder Belange beachten.

Dieses Seminar gibt einen Überblick über die denkbar betroffenen naturschutzrechtlichen und fachlichen Belange und zeigt Möglichkeiten der rechtssicheren Bearbeitung des Naturschutzrechts.
Insbesondere die Eingriffsregelung, das komplizierte Artenschutzrecht, der öffentlichkeitswirksame Alleenschutz sowie damit verbundene verschiedene Verpflichtungen der Beteiligung der
anerkannten Naturschutzverbände sind für Straßenbaulastträger sehr anspruchsvoll. Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind ein willkommener Seminarbestandteil.

 

Schwerpunkte

1.    Aktuelle rechtliche Grundlagen

2.    Naturschutzfachliche Belange im Straßenbau: Eingriffsregelung, Alleenschutz, besonderer
Artenschutz, geschützte Biotope und Schutzgebiete

3.    Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde einschließlich Naturschutzbeirat

4.    Wann sind die anerkannten Naturschutzverbände zu beteiligen?

5.    Beispiele aus der Praxis

–  Befestigung einer Sandstraße

–  Ausbau einer Allee

6.    Erfahrungsaustausch, Probleme und Fragen der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 23.08.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 13.09.2021.