Seminar-Informationen

Die Problematik um die Rechtmäßigkeit befristeter Arbeitsverträge ist schon seit geraumer Zeit auf Grund von Grundsatzentscheidungen des EuGH und des BAG-Dauerthema. Ob Kettenarbeitsverträge, Veränderung der Regelung des Vorbeschäftigungsverbots bei sachgrundlosen Befristungen oder neue Ansätze der Vertretungsregelung – das Befristungsrecht ist durch die Rechtsprechung einem starken Wandel unterlegen. Mit seinem Urteil vom 13. Juni 2018 zu befristeten Verträgen hat das Bundesverfassungsgericht nicht gerade für Rechtssicherheit gesorgt. Für weitere Unsicherheit sorgt das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 zur Frage der Scheinselbstständigkeit. So wundert es nicht, dass nach Einschätzung zahlreicher Arbeitsrechtler sogar jeder zweite befristete Arbeitsvertrag rechtswidrig ist – mit gravierenden Folgen für die Personalverwaltung. Das Seminar bietet einen Überblick über die rechtlich zulässigen Möglichkeiten im Befristungsrecht mit praktischen Tipps und Empfehlungen der Anwendung. Dabei ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Arbeitsgerichte Grundlage des Seminars.

Schwerpunkte

  • rechtliche Grundlagen: v.a. Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), TVöD
  • Befristungen aus sachlichem Grund
  • Befristungen ohne sachlichen Grund
  • Mehrfachbefristungen, Kettenarbeitsverträge
  • weitere Befristungsmöglichkeiten
  • Änderungskündigung bei Befristungen
  • Beteiligung des Personalrats
  • Diskriminierungsverbot
  • Rechtsfolgen wirksamer und unwirksamer Befristungen sowie auflösender Bedingungen
  • praktische Tipps zur Vermeidung von Befristungs“fettnäpfchen“
  • Sozialversicherungspflicht bedeutet nicht Pflicht zum Arbeitsvertrag
  • Fragen und Probleme aus der Praxis der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 16.06.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 07.07.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.