Berufliche Laptops und Smartphones, Einsatz privater Geräte für berufliche Zwecke, Dienstwagen mit GPS-System, Homeoffice und Videokonferenzen – die fortschreitende Digitalisierung des Arbeitslebens kann zu Vorteilen für die Produktivität der Verwaltung führen und die persönliche Zufriedenheit der Beschäftigten fördern. Aber was geht im Hinblick auf den Datenschutz und was nicht? Was darf der Arbeitgeber und vor allem: wie werden die personenbezogenen Daten der Beschäftigten geschützt?
1. Rechtliche Grundlagen
2. Was sind überhaupt „personenbezogene Daten“?
3. Prinzip der Zweckbindung
4. Zulässigkeit der Datenverarbeitung
5. Datenschutz im Bewerbungsverfahren, Personalakte und Personalaktenführung, Internet,
E-Mails, Videoüberwachung, Soziale Netzwerke, Chipkarten, Listen usw.
6. Arbeitsschutz/Gesundheitsmanagement und Datenschutz
7. Datenschutz bei Videokonferenzen
8. Die Rolle des Personalrates und Einbindung der/des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
9. Fallbeispiele
10. Aktuelle Rechtsprechung
11. Fragen aus der Praxis und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 25.01.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.02.2021.