Der Potsdamer Landtag hat am15.04.2020 das Brandenburgische kommunale Notlagegesetz (BbgKomNotG) verabschiedet. Der Minister für Inneres und Kommunales hat dazu am 17.04.2020 die entsprechende Verordnung erlassen und zur weiteren Erläuterung am 24.04.2020 ein Rundschreiben herausgegeben. Es klärt eine Reihe von Fragen, wie z. B.: Wie werden die Kommunalparlamente handlungsfähig gemacht? Wo beginnt und endet die Handlungsmacht der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -Beamten? Eignet sich jede Entscheidung als Eilentscheidung? Wie werden Minderheiten geschützt und die Öffentlichkeit beteiligt?
Das Webinar erläutert das Gesetz und zeigt dessen Auswirkungen auf die kommunale Verwaltung, so z. B: a) welche Beschlüsse und Beratungen in welcher Form der Sitzung möglich und nötig sind. So brauchen Telefon- und Videokonferenzen andere Rahmenbedingungen und eine Vorlaufzeit für die Vorbereitung. Und auch: b) welche Entscheidungen können/sollen Hauptverwaltungsbeamten überlassen werden?
· Das BbgKomNotG, die Verordnung und das Rundschreiben des MIK
· Organisation von Präsenzsitzungen
· Videokonferenzen
· Telefonkonferenzen
· Übertragung von Beschlüssen auf den Hauptausschuss
Webinar-Informationen:
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Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 20.05.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 03.06.2020.
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