Der Landtag des Landes Brandenburg hat am 15. April 2020 ein Notfallgesetz in erster Lesung diskutiert. Es handelt sich hierbei um eine Verordnungsermächtigung zu Fragen wie: Wie werden die Kommunalparlamente handlungsfähig gemacht? Wo beginnt und endet die Handlungsmacht der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten? Eignet sich jede Entscheidung als Eilentscheidung? Wie werden Minderheiten geschützt und die Öffentlichkeit beteiligt?
Das Webinar erläutert die verabschiedete Form des Gesetzes und zeigt dessen Auswirkungen auf die kommunale Verwaltung, so z. B: a) welche Beschlüsse und Beratungen in welcher Form der Sitzung möglich und nötig sind. So brauchen Telefon- und Videokonferenzen andere Rahmenbedingungen und eine Vorlaufzeit für die Vorbereitung. Und auch: b) welche Entscheidungen können/sollen Hauptverwaltungsbeamten überlassen werden?
· Das brandenburgische kommunale Notlagegesetz
· Organisation von Präsenzsitzungen
· Videokonferenzen
· Telefonkonferenzen
· Übertragung von Beschlüssen auf den Hauptausschuss
Webinar-Informationen:
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