Seminar-Informationen

Beim Aufstellen des kommunalen Gesamtabschlusses, aber auch bei der Steuerung kommunaler Beteiligungen, muss die Kommune mit unterschiedlichen Wirtschaftseinheiten umgehen und die Besonderheiten ihrer Rechnungs-/Haushaltswesen beherrschen.

Wie das geht, zeigt das Seminar durch die Beschreibung und Analyse der jeweiligen Jahresabschlüsse, insbesondere der zugehörigen Bilanzen. Dabei wird sowohl auf Unterschiede als auch Gemeinsamkeiten bei Gliederung, Wertansatz (was muss, darf oder darf nicht?) und Bewertung eingegangen. Die zugrundeliegenden Rechtsvorschriften sind dabei dem Handelsgesetzbuch HGB und dem kommunalen Landesrecht entnommen. 

·      Unterschiedliche Betriebsformen der wirtschaftlichen Betätigung in Kommunen

·      Bestandteile von Jahresabschlüssen nach HGB und Kommunalrecht

·      Gliederungsformen von Bilanz, GuV-/Ergebnisrechnung und Finanzrechnung
       und Zuordnung einzelner Positionen zueinander

·      Ansatzvorschriften im Handels- und Kommunalrecht

·      Grundlagen der Bewertung und ihre Unterschiede in beiden Rechtskreisen

·      Erfahrungsaustausch und Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 16.11.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 07.12.2020.